Die zum 1. Januar 2004 in Kraft getretene
Gesundheitsreform reicht bei weitem nicht aus, um die Strukturprobleme des deutschen Gesundheitssystems zu lösen. Immerhin ist positiv zu vermerken: Die
Mehrheit der politischen Akteure ist sich darüber einig, dass weiter reichende Reformen als bisher unerlässlich sind. In der öffentlichen Diskussion stehen derzeit vor allem zwei
unterschiedliche Konzepte: die
Bürgerversicherung und die
Gesundheitsprämie. Beide zielen auf eine Neugestaltung der Finanzierungsseite des Gesundheitssystems ab.
Das Konzept der
Bürgerversicherung sieht vor, die Bemessungsgrundlage und den Kreis der Versicherten zu erweitern: Der Beitrag soll sich nicht nur nach dem Arbeitseinkommen richten, sondern auch
nach weiteren Einkünften, etwa Mieten und Kapitalerträgen. Zudem sollen auch Beamte und Selbstständige in die Versicherung einbezogen werden.
Bei der
Gesundheitsprämie wird unabhängig von der Höhe des Einkommens eine feste Pauschale erhoben. Bislang beitragsfrei mitversicherte Ehepartner zahlen eine eigene Prämie,
für ihre Kinder müssen die Eltern selbst aber keinen Beitrag zahlen. Geringverdiener sollen Zuschüsse erhalten. Der bisherige Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung soll dem
Bruttolohn zugeschlagen und an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden.
Während viele Politiker der Regierungsparteien die
Bürgerversicherung favorisieren, neigen die meisten Vertreter der Union der
Gesundheitsprämie zu. Allerdings besteht weder innerhalb
der Parteien und Fraktionen Einigkeit, noch haben diese bislang detaillierte Entwürfe vorgelegt. Inzwischen hat Prof. Rürup ein präzisiertes Modell der
Gesundheitsprämie
vorgestellt. Es sieht unter anderem eine steuerfinanzierte "Familienkasse", aus der Prämien für Kinder gezahlt werden sollen, sowie einen Solidarausgleich zugunsten von Geringverdienern,
der aus einem neuen steuerlichen Solidarzuschlag oder alternativ aus dem Arbeitseinkommen der Versicherten finanziert werden soll, vor. Ein ähnliches Modell wird offenbar vom
nordrhein-westfälische CDU-Vorsitzenden Rüttgers favorisiert. Er schlägt zur Finanzierung eines sozialen Ausgleichs einkommensabhängige Zu- oder Abschläge zur
Gesundheitsprämie vor und entfernt sich damit von der Idee einer einheitlichen Pauschale.
Im gegenwärtigen lohnbezogenen System erhöht jedoch jeder Anstieg der Beitragssätze die Lohnzusatzkosten und gefährdet damit die
Beschäftigung. Um den Teufelskreis aus
steigenden Beiträgen und steigender
Arbeitslosigkeit zu durchbrechen, ist es erforderlich, die Finanzierung der Gesundheitsausgaben von den
Arbeitskosten zu lösen. Dies gelingt am ehesten
bei einer einheitlichen
Gesundheitsprämie, wenn sie konsequent lohn- und einkommensunabhängig erhoben wird.
Anders sieht es bei der
Bürgerversicherung aus. Die Löhne machen bei den meisten Arbeitnehmern den größten Teil ihres Einkommens aus. Dieser Teil soll nach wie vor
paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert werden. Daher bleiben die negativen Rückwirkungen eines wachsenden Finanzierungsbedarfs im Gesundheitswesen auf die
Lohnzusatzkosten und damit auf die
Beschäftigung erhalten, wenn auch in einem etwas geringeren Maß als bisher.
Auch der
Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bewertet die
Gesundheitsprämie unter Beschäftigungsgesichtspunkten als überlegene Alternative.
Er rechnet bei ihrer Einführung mit einer Zunahme der Arbeitsplätze um bis zu 3,3 Prozent, bei Einführung der
Bürgerversicherung dagegen mit einem Beschäftigungsabbau von bis
zu drei Prozent.
An der Idee einer einheitlichen
Gesundheitsprämie wird kritisiert, es sei ungerecht, wenn alle Versicherten die gleiche "Kopfpauschale" entrichten müssten. Diese Kritik greift aber zu kurz.
Auch bei der
Gesundheitsprämie findet ein sozialer Ausgleich zugunsten von Geringverdienern statt, bekommen doch diejenigen Versicherten einen Zuschuss, die durch die Prämie
übermäßig belastet werden. Darüber hinaus wird auch im Prämienmodell der besonderen Situation von Familien Rechnung getragen, da Eltern für ihre Kinder keine
Beiträge zahlen müssen.
Allerdings sollte der solidarische Ausgleich auch wirklich konsequent dahin verlagert werden, wo er aus ordnungspolitischer Sicht hingehört: in das steuerfinanzierte Transfer-System. In der
gesetzlichen Krankenversicherung wird der Einkommensausgleich derzeit nicht zielgenau organisiert. So profitieren teilweise auch Menschen von den Umverteilungsmaßnahmen, die nicht
bedürftig sind, und Bürger mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze tragen nur begrenzt entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zur Umverteilung bei. Im
steuerfinanzierten Transfer-System erfolgt die Umverteilung dagegen deutlich treffsicherer, da die Leistungsfähigkeit der Steuerzahler genauer erfasst wird als in der Krankenversicherung. Eine
einheitliche
Gesundheitsprämie führt daher auch zu einem transparenteren und zielgenaueren Solidarausgleich als die
Bürgerversicherung und als das derzeitige System, da bei beiden die
Umverteilung innerhalb des Versicherungssystems vorgenommen wird. Allerdings wird dieser Vorteil abgeschwächt, wenn - wie aktuell diskutiert - von der konsequenten Umsetzung einer einheitlichen
Prämie abgewichen wird und ein Teil des Solidarausgleichs innerhalb der Krankenversicherung verbleibt.
Eine einheitliche
Gesundheitsprämie erweist sich bei einer näheren Betrachtung im Vergleich zur
Bürgerversicherung also als überlegene Reformoption. Die aktuelle Diskussion sollte
aber über eines nicht hinwegtäuschen: Eine Reform, die sich auf die Finanzierungsseite beschränkt, greift in jedem Fall zu kurz. Das Gesundheitssystem braucht neben einer besseren
Finanzierung auch mehr
Wettbewerb auf der Anbieter- und Leistungsseite. Nur so lässt sich nachhaltig die Effizienz steigern und könne die Kosten gesenkt werden.